Käthe-Winkelmann-Halle - TSV Halle - Jahnhalle
Hinweis an alle Nutzer und Besucher der Hallen in Neufahrn
Auf Grund der pandemischen Lage und den rechtlichen Bestimmungen gilt in allen Sporthallen im Gemeindegebiet die 2G-Regel für den Bereich des Freizeitsports !
- Zum Nachweis der Einhaltung der 2G-Regel sind die entsprechenden Unterlagen (Impfzertifikat bzw. Genesenen-Bescheinigung, usw.) und ein Ausweisdokument bei sich zuführen.
- Die entsprechenden Auflagen sind durch die Trainer/innen und Übungsleiter/innen zu kontrollieren.
- Außerdem finden derzeit auch verstärkt Kontrollen durch die Ordnungsämter statt.
- Sollten die Auflagen nicht stringent eingehalten werden, kann es bei einer Kontrolle auch zur Schließung der Sporthallen kommen.
- Für Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die in der Schule regelmäßigen Test unterliegen gilt nach derzeitigem Rechtsstand eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2021 von der 2G-Regel.
- Ebenfalls sind die Eltern von Kindern angehalten, diese für die Sporteinheit vor der Halle an die Verantwortlichen zu übergeben und sich während der Sporteinheit nicht in der Halle aufzuhalten !
- Wir (Gemeinde, TSV Neufahrn, Neufun / Freizeitpark) sind angehalten, die Einhaltung der Regelungen durch Stichproben / eigene Kontrollen zu überprüfen.
- Bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen kann es zu einem Nutzungsverbot führen.
Neufahrn den 18.11.2021
Gemeinde Neufahrn Freizeitpark Neufahrn TSV Neufahrn 1919 e.V
M. Auinger T. Tremmel F. Bandle
Sportreferentin Betriebsleiter 1. Vorstand
Gde. Neufahrn Freizeitpark Neufahrn TSV Neufahrn 1919 e.V.