Donnerstag, 04 Juni 2020 12:39

Mitgliederversammlung 2020 - verschoben

Liebe Vereinsmitglieder

"Satzung  des TSV Neufahrn §12 1b Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich bis spät. 30.06. d. J. statt " 

auf Grund der Corona-Pandemie ist es aktuell nicht möglich eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Der Vorstand des TSV Neufahrn hat beschlossen die Mitgliederversammlung auf das 3. oder sogar 4. Quartal 2020 zu verschieben. Konsequenzen aus dieser Verschiebung ergeben sich nicht. Alle Geschäfte und alle Funktionen des TSV bleiben aktiv. Auch der Vorstand bleibt in seiner derzeitigen Zusammensetzung bis zu den Neuwahlen im Amt. 

Wir berufen uns mit dieser Massnahme auf das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 " 

Wir werden diese Mitgliederversammlung aufgrund der aktuellen Pandemie verschieben müssen.
-> Verabschiedung des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020

Für die Neuwahlen bedeutet dies:
Mit Verabschiedung des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 wird in Artikel 2 § 5 (1) für das Jahr 2020 festgehalten, dass in der gegenwärtigen Situation ein Vorstandsmitglied auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt bleibt.
Dabei reagiert die Bundesregierung auf die Absagen zahlreicher Mitgliedsversammlungen in den Vereinen.

Wir planen die Mitgliederversammlung für das 3. Quartal 2020 ( 4. Quartal 2020 ). Sollte es bis dahin möglich sein, sich im enstrpechenden Rahmen zu treffen, werden wir dies machen. Falls nicht werden wir die Mitgliederversammlung 2020 ONLINE durchführen.
Mit Verabschiedung des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 wurden in Artikel 2 § 5 (2) erhebliche Erleichterungen für die Durchführung von Online-Versammlungen beschlossen. Es sind nun auch ohne ausdrückliche Regelung in der Satzung die Durchführung von Online-Versammlungen inklusive elektronischer Abstimmung zulässig.

Frank Bandle 

- 1. Vorstand TSV Neufahrn 1919 e.V. -

Letzte Änderung am Freitag, 21 Juli 2023 12:50

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